Spenden

Die Hauptaufgabe der Stiftung besteht darin, finanzielle Erträge aus dem Stiftungsvermögen satzungsgemäß zu vergeben. Zustiftungen oder Spenden sind jederzeit willkommen.


Die Umweltstiftung Weser-Ems unterliegt der Aufsicht des Ministeriums für Inneres und Sport, Regierungsvertretung Oldenburg, und ist als gemeinnützig anerkannt.

Spenden sind steuerlich absetzbar.
Für Spenden über EURO 50,00 wird eine Spendenbescheinigung erstellt.

Spendenkonto:

Bankhaus Fortmann & Söhne
Konto  510 800 0
BLZ     280 30 300

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51-68 der Abgabeordnung 1977. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder sonstige Vermögenszuwendungen begünstigt werden

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Letzte Änderung: 02.09.2009 17:56:14